Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)
Mit der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) setzt das BMAS die im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode verankerte Weiterführung der EUTB® ab dem Jahr 2023 um.